- Es ist ein Selbstbehalt von 7 Euro zu bezahlen.
- Ausgenommen vom Selbstbehalt sind
- Personen mit Rezeptgebührenbefreiung – das gilt auch für Personen, die die Rezeptgebührenobergrenze erreicht haben und deshalb
befreit sind.
- Kinder und Jugendliche vor dem 18. Geburtstag
- Personen, die sich im Rahmen einer betrieblichen Mitarbeiterimpfung gegen Grippe impfen lassen, sofern der Betrieb am öffentlichen
Grippeimpfprogramm teilnimmt.
- Den Selbstbehalt hebt in der Regel die Ärztin bzw. der Arzt ein.